Facebook Pixel DSGVO: Was man beachten muss.
Für viele Werbetreibende gehört Facebook zur täglichen Arbeit. Das Social Network bietet tolle Möglichkeiten Werbung und Produkt zielgesteuert auszuspielen, um so den Umsatz zu erhöhen. Die Einschränkungen durch die DSGVO betreffen den Facebook Pixel in vollem Umfang. Aktuell lässt sich der Pixel über das Opt-In und Opt-Out Verfahren datenschutzkonform einbinden.
Opt-In und Opt-Out wird Pflicht
Der Facebook Pixel bietet die Möglichkeit neben dem Tracking noch die Zusätze Custom Audiences und Look-Alike-Audiences zu ergänzen. Die beiden letzteren bilden die größte Hürde, denn die erfassten Daten werden einem genauen Profil zugeordnet und die USA verschickt, um dort gruppiert zu werden. An sich eine prima Sache, denn die Erstellung von zielgerichteten Werbemaßnahmen wird somit vereinfacht, wenn da nicht die DSGVO wäre.
Nach Auffassung der DSGVO ist diese Verarbeitung ein Verstoß gegen den Datenschutz. Der Nutzer eurer Seite müsste im Vorfeld erst der Verarbeitung zustimmen und diese nachher auch über eure Datenschutzerklärung widerrufen können. Der einfache Hinweis in der Datenschutzerklärung mit Opt-Out reicht nicht aus.
Anmerkung: Im letzten Jahr waren wir in Köln auf dem Facebook Ads Camp – auch hier konnte der Director DACH von Facebook nicht sagen was mit den Daten in den USA passiert – entweder Unwissenheit oder Verschwiegenheit.
01 Opt-In Verfahren
Wenn du den Facebook Pixel wie oben beschrieben nutzt, musst du jedem Besucher die Möglichkeit geben der Nutzung im Vorfeld zuzustimmen oder abzulehnen, ob das Verhalten getrackt und kategorisiert werden soll. Für WordPress gibt es bereits mehrere Plugins, die das leisten können. Wir empfehlen aus Erfahrung Cookiebot oder Usercentrics. Um dir das Leben zu vereinfachen kannst du beide Tools auch über den Google Tag Manager einbinden. Somit hast du alle Snippets auf einen Blick.
02 Opt-Out Verfahren
Im letzten Punkt muss der Besucher die Möglichkeiten haben dem Tracking zu widersprechen. Dies könnt ihr in eurer Datenschutzerklärung lösen. Der Händlerbund löst das Ganze aktuell wie folgt: Über den hinterlegten Link aus dem Auszug der Datenschutzerklärung hier deaktivieren können alle Nutzer, die ein Facebook-Konto haben, bei Facebook angeben, dass ihre Daten nicht mit getrackt werden sollen. Nutzer die kein Facebook-Konto haben, hätten allerdings das Problem, dass die Daten weiterhin dem Tracking zum Opfer fallen. Hierfür könnt ihr folgendes Skript nutzen, dass auch diese Daten ausschließt. Das Skript muss unverändert am Anfang des <head> Tags eingefügt werden. Tragt bei Deine-ID einfach eure 15-stellige Pixel ID ein.
<script> var tag = document.createElement('script'); var script = '!function (f, b, e, v, n, t, s){'+ 'if (f.fbq)'+ 'return;n = f.fbq = function () {'+ 'n.callMethod ?'+ 'n.callMethod.apply(n, arguments) : n.queue.push(arguments)};'+ 'if (!f._fbq)'+ 'f._fbq = n;n.push = n;n.loaded = !0;n.version = "2.0";'+ 'n.queue = [];t = b.createElement(e);t.async = !0;'+ 't.src = v;s = b.getElementsByTagName(e)[0];'+ 's.parentNode.insertBefore(t, s)}'+ '(window, document, "script", "https://connect.facebook.net/en_US/fbevents.js");fbq("init", "Deine-ID");'+ 'fbq("track", "PageView");'; tag.append(script); document.addEventListener('DOMContentLoaded', function(event) { var dontTrackObject = document.querySelectorAll('[data-fbpixel]')[0]; if (dontTrackObject != null) { dontTrackObject.addEventListener('click', function(e) { e.preventDefault(); localStorage.setItem('DontTrackMe', true); alert('Das Tracking für Facebook Remarketing wurde deaktiviert!'); }); } if (localStorage.getItem('DontTrackMe') == null) { document.body.append(tag); } }); </script>
Nun fehlt noch der Opt-Out Link in deiner Datenschutzerklärung. Bitte entferne noch das Leerzeichen zwischen < a, damit der Link korrekt gesetzt wird.
< a href="" data-fbpixel="">hier klicken zum deaktivieren< /a>
Wenn du Hilfe bei der Einbindung des Skriptes oder bei der technischen Umsetzung der DSGVO benötigst kannst du uns gerne unter Kontakt schreiben. Hinweis: Da der Autor dieses Artikels kein Jurist ist, stellt dieser Artikel weder eine Rechtsberatung dar, noch ersetzt er eben diese. Bitte wende dich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.